
Der Versicherungswert 1914 gilt im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung gemäß den 'Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen' grundsätzlich als vereinbart. Unter dem Versicherungswert 1914 versteht man den ortsüblichen Neubauwert (Neuwert), bewertet zu den Preisen von 1914. Das Jahr 1914 wird...
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https://www.financefinder24.de/lexikon_V/versicherungsnetz.de+-+Versicherun
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